Beschwerdeschrift [Az: 2 XVII 902/17 — UL-Nr: 725/17] Beschluss wg. Betreuung
meine Patientenverfügung wird per Beschluss umgangen. Ich
erhalte
Zwangsmedikation und werde dazu fixiert.
Das ist gegen mein Recht. Beenden Sie die Zwangsmedikation d.h.
Zwangsbehandlung.
In Sachen Betreuung ist weder Hr. Sell noch irgendwer sonst der
Beteiligten meiner
Forderung nach Offenlegung des Polizeieinsatzes mit Niederschlagung
angeblich in
Folge einer Anzeige nachgekommen. Zugang zu den Unterlagen und
damit
Ursachenfindung wird nicht stattgegeben, Stand heute. Die
Beschlüsse sind somit als
Ganzes hinfällig.
Zur Signatur also Unterschrift werde ich diese E-Mail soweit
bekannt per Fax als zweiten
Kanal schicken – dualchannel communication.

Uwe Hametner
---------- Original Nachricht ----------
Betreff: Beschwerdeschrift [2 XVII 902/17] Beschluss
Datum: 30. Dez 2017 17:29
Von: rollparc.com/Kontakt – Hametner, Uwe
<uwe.hametner@rollparc.com>
An: poststelle@ag-ts.bayern.de,
Sabine.Schwinke@ag-ts.bayern.de
CC: florian@rammrath.net, karin.baer@gmx.net, isk-info@kbo.de
An Fr. Lutz (Srkal) und Fr. Schwinke (Weigl),
es besteht keine Gefahr mich oder andere zu verletzen.
Begründung sie
hinsichtlich dessen ungültig.
die Akten insbesondere zum Polizeieinsatz werden mir weiterhin
vorenthalten. Der
Einblick wird mir verwehrt.
meine Patientenverfügung wird ignoriert, ginge man von einem
gültigen
Freiheitsentzug aus.
auch Hr. Sell hat meine Forderung zur Offenlegung der Anzeige
ignoriert, Thema
schon bei seinem Erstbesuch. Ein Gespräch ohne seine Einsicht ist
implizit von
ihm verweigert. Da Ursache.
Die Zwangsbehandlung ist unter irrigen Annahmen.
Der Hinweis auf keine Medikamente ist implizit obsolete.
gez.
Uwe Hametner
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Rollout:
www.rollparc.com/Kontakt
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