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Beschwerdeschrift [Az: 2 XVII 902/17 — UL-Nr: 725/17] Beschluss wg. Betreuung
rollparc.com/Kontakt – Hametner, Uwe schrieb am 2. Jan 2018 22:36
5 Empfänger

meine Patientenverfügung wird per Beschluss umgangen. Ich erhalte
Zwangsmedikation und werde dazu fixiert.

Das ist gegen mein Recht. Beenden Sie die Zwangsmedikation d.h. Zwangsbehandlung.

In Sachen Betreuung ist weder Hr. Sell noch irgendwer sonst der Beteiligten meiner
Forderung nach Offenlegung des Polizeieinsatzes mit Niederschlagung angeblich in
Folge einer Anzeige nachgekommen. Zugang zu den Unterlagen und damit
Ursachenfindung wird nicht stattgegeben, Stand heute. Die Beschlüsse sind somit als
Ganzes hinfällig.

Zur Signatur also Unterschrift werde ich diese E-Mail soweit bekannt per Fax als zweiten
Kanal schicken – dualchannel communication.

Uwe Hametner

 

---------- Original Nachricht ----------
Betreff: Beschwerdeschrift [2 XVII 902/17] Beschluss
Datum: 30. Dez 2017 17:29
Von: rollparc.com/Kontakt – Hametner, Uwe <uwe.hametner@rollparc.com>
An: poststelle@ag-ts.bayern.de, Sabine.Schwinke@ag-ts.bayern.de
CC: florian@rammrath.net, karin.baer@gmx.net, isk-info@kbo.de

An Fr. Lutz (Srkal) und Fr. Schwinke (Weigl),

es besteht keine Gefahr mich oder andere zu verletzen. Begründung sie
hinsichtlich dessen ungültig.

die Akten insbesondere zum Polizeieinsatz werden mir weiterhin vorenthalten. Der
Einblick wird mir verwehrt.

meine Patientenverfügung wird ignoriert, ginge man von einem gültigen
Freiheitsentzug aus.

auch Hr. Sell hat meine Forderung zur Offenlegung der Anzeige ignoriert, Thema
schon bei seinem Erstbesuch. Ein Gespräch ohne seine Einsicht ist implizit von
ihm verweigert. Da Ursache.

Die Zwangsbehandlung ist unter irrigen Annahmen.

Der Hinweis auf keine Medikamente ist implizit obsolete.

gez.
Uwe Hametner

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