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Beschwerdeschrift [2 XVII 902/17] Beschluss
rollparc.com/Kontakt – Hametner, Uwe schrieb am 30. Dez 2017 17:29
5 Empfänger
An Fr. Lutz (Srkal) und Fr. Schwinke (Weigl),

es besteht keine Gefahr mich oder andere zu verletzen. Begründung sie hinsichtlich dessen ungültig.

die Akten insbesondere zum Polizeieinsatz werden mir weiterhin vorenthalten. Der Einblick wird mir verwehrt.

meine Patientenverfügung wird ignoriert, ginge man von einem gültigen Freiheitsentzug aus.

auch Hr. Sell hat meine Forderung zur Offenlegung der Anzeige ignoriert, Thema schon bei seinem Erstbesuch. Ein Gespräch ohne seine Einsicht ist implizit von ihm verweigert. Da Ursache.

Die Zwangsbehandlung ist unter irrigen Annahmen.

Der Hinweis auf keine Medikamente ist implizit obsolete.

gez.
Uwe Hametner


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