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Patientenverfügung ohne Wert !!!
Hametner, Uwe schrieb am 6. Mai 2019 14:33
2 Empfänger
Sehr geehrtes Notariat Mehler und Dr. Vierling,
Sehr geehrter Herr Frank Wegfahrt,

…ich bitte um Ihre Beteiligung. Zitat »@S.Weidner (Redakteurin Finanztest): Die Patientenverfügung kann jederzeit (!) komplett ausgehebelt werden. Danke für Ihren Kontakt per E-Mail, statt Offener Transparenz. Dies bleiben Sie schuldig. Selbst für den Sterbeprozess ist eine „Verfügung“ nicht rechtswirksam → wie geschehen mittels Betreuer und dessen höherer Entscheidungsbefugnis – die in anderen Fällen mangels „Verfügung“ auch gerne ignoriert wird. (…)«

Siehe Kommentare:
https://twitter.com/warentest/status/1125323560388636672?s=20

Eine Kostenerstattung ist überfällig, auch hinsichtlich Ihres Falschversprechens. Sie finden meine Adresse und Kommunkationswege via Signatur unten.
Mit freundlichen Grüßen


Uwe Hametner

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-------- Original Nachricht --------
Betreff: Fwd: Patientenverfügung ohne Wert !!!
Datum: Sun, 21 Apr 2019 17:04:59 +0200
Von: Hametner, Uwe <uwe.hametner@rollparc.com>
An: frank.wegfahrt@traunstein.bayern
CC: notare@mehler-vierling.de

Eskalation: "Nirgendwo wird Kommuniziert welche potentiell anderen Gesetze, dass Patientenrecht per se aushebeln. Die Korrektheit meiner Patientenverfügung wurde sehrwohl bestätigt. Entschieden wurde gegen mich."

Mehr unter… Kommentare:
https://www.test.de/nutzerprofil/xcheck/


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-------- Original Nachricht --------
Betreff: Patientenverfügung ohne Wert !!!
Datum: Thu, 18 Apr 2019 18:21:05 +0200
Von: Hametner, Uwe <uwe.hametner@rollparc.com>
An: frank.wegfahrt@traunstein.bayern
CC: notare@mehler-vierling.de

Sehr geehrter Herr Frank Wegfahrt (Cc sehr geehrtes Notariat Mehler und Dr. Vierling),

wie die Rechtssprechung zeigt, ist die Patientenverfügung wertlos – alles andere ist gelogen. Sie kennen meinen Fall. Missachtet vom Landgericht TS in Person Dr. Grundmann als höchste Instanz. Auch ein Notar mit hinzugezogenem Facharzt zwecks Geschäftsfähigkeit, was sonst regelmäßig angezweifelt wird, ist nicht von Belang. Der "Verstoß" ist unmissverständlich dokumentiert inklusive der Notrufe ans Notariat. Die Kosten zu erstatten, die beim Notar entstandenen sind, ist vertragsüblich und entspricht den Gepflogenheiten. Stichwort "Zwangsmedikation":

https://gitlab.com/xcheck/fellows/blob/master/drop_in.md


Der Komplex um diesen Sachverhalt eskaliert gerade auf Twitter siehe "Tweets & replies" inzwischen auch international.

https://twitter.com/HametnerUwe


Unterlassen Sie eine zukünftige Falschberatung. Der Verweis auf meinen Fall ist genehmigt. Das Auslegen der Patientenverfügung beim Empfang und als .pdf im Internet ist irreführend → weil ohne Hinweis eine falsche Annahme damit verbunden wird. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Die Kenntnis aus obigen Web-Links, und themengebunden aus meinem Blog unten, setze ich voraus.


Mit freundlichem Gruß


Uwe Hametner

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