Startseite Öffentliches Profil Profilbild xcheck Kommentare (3) Vorsorgevoll­macht & Patienten­verfügung So sorgen Sie recht­lich vor 06.05.2019, 13:43 Uhr Patientenverfügung ohne Wert !!! …Siehe mein Kommentar vom 04.05.2019, 11:17 Uhr. @S.Weidner (Redakteurin Finanztest): Die Patientenverfügung kann jederzeit (!) komplett ausgehebelt werden. Danke für Ihren Kontakt per E-Mail, statt Offener Transparenz. Dies bleiben Sie schuldig. Selbst für den Sterbeprozess ist eine „Verfügung“ nicht rechtswirksam → wie geschehen mittels Betreuer und dessen höherer Entscheidungsbefugnis – die in anderen Fällen mangels „Verfügung“ auch gerne ignoriert wird. Lesen Sie die vielen Rechtsverfahren dazu. Dieses hier und Mehr auf meinem Blog: https://www.rollator-parcours.com/de/Vorsorgeverfuegung/ Vorsorgevoll­macht & Patienten­verfügung So sorgen Sie recht­lich vor 04.05.2019, 11:17 Uhr Patientenverfügung + psych. Erkr. (Unterstellung) …Siehe mein Kommentar vom 21.04.2019 um 16:19 Uhr. @Stiftung_Warentest: Im Interesse der Leser ist es Ihre explizite Pflicht darzustellen, dass Behandlungen im Rahmen von "psychische Erkrankungen" → egal ob tatsächlich vorhanden, von Patientenverfügungen niemals abgedeckt sind. Andere Formulare und Behandlungsvereinbarungen tun an dieser Stelle nichts zur Sache. Auch andere Ausnahmen und Irreguläritäten sind wünschenswerterweise (!) in eine Übersicht zu bringen. Vorsorgevoll­macht & Patienten­verfügung So sorgen Sie recht­lich vor Kommentar von vom 04.05.2019 um 11:15 Uhr wurde vom Autor gelöscht. Vorsorgevoll­macht & Patienten­verfügung So sorgen Sie recht­lich vor Kommentar von vom 04.05.2019 um 11:14 Uhr wurde vom Autor gelöscht. Vorsorgevoll­macht & Patienten­verfügung So sorgen Sie recht­lich vor 21.04.2019, 16:19 Uhr Patientenverfügung ohne Wert !!! Wie die Rechtsprechung zeigt, ist die Patientenverfügung in Deutschland wertlos – alles andere ist unwahr. Meinen Fall bestätigt dies. Missachtung vom Landgericht TS, Richterin Dr. Grundmann, höchste Instanz. Auch der Einbezug von Notar plus Facharzt Dr. med. zwecks Geschäftsfähigkeit (was sonst regelmäßig angezweifelt wird) ist nicht von Belang. Der „Verstoß“ ist unmissverständlich dokumentiert, inklusive meiner Notrufe an das Notariat. Stichwort „Zwangsmedikation“: https://gitlab.com/xcheck/fellows/blob/master/drop_in.md#missachtung-der-patientenverfügung-zwangsmedikation-statt-selbstbestimmungsrecht Der größere Komplex um diesen Sachverhalt eskaliert gerade auf Twitter siehe insbesondere „Pinned Tweet“: https://twitter.com/HametnerUwe Nirgendwo wird Kommuniziert welche potentiell anderen Gesetze, dass Patientenrecht per se aushebeln. Die Korrektheit meiner Patientenverfügung wurde sehrwohl bestätigt. Entschieden wurde gegen mich. Fragen! Aufklären!!